Freimaurer Köln

- Deputationsloge - Jacob de Molay zum Stern im Westen 249c -


Historie

JOHANNISLOGE JACOB DE MOLAY ZUM STERN IM WESTEN,

im Orient Marburg, Matrikelnummer 249c

Nachfolgende Erläuterungen sollen zum besseren Verständnis des besonderen Status der Deputationsloge Jacob de Molay zum Stern im Westen (JdM z. St. i. W.) im Vergleich mit anderen Logen beitragen. Allgemeine geschichtliche und organisatorische Fakten zur Freimaurerei ergänzen die Ausführungen.

Logen sind, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, rechtlich eingetragene, an einen Ort gebundene Vereine. Entsprechen sie bestimmten Vorgaben, u. a. ein Männerbund zu sein, wird ihnen Regularität zugesprochen. Gehört man einer regulären Loge an, besteht weltweites Besuchsrecht bei anderen regulären Logen. Die ca. 500 deutschen Logen mit fast 16.000 Mitgliedern verteilen sich auf fünf Großlogen, die sich wiederum zum Dachverband der VGLvD (Vereinigte Großlogen von Deutschland e. V. Bruderschaft der deutschen Freimaurer) zusammenschlossen.

Unter den Logen stellen Deputationslogen eine Sonderform dar. Organisatorisch sind sie untrennbar mit einer Hauptloge verbunden, wodurch sie eine gewisse Eigenständigkeit einbüßen.

JdM z. St. i. W. ist eine von drei Deputationslogen (vgl. S. 3-4), die untrennbar mit der Hauptloge Jacob de Molay (JdM) verbunden ist. Deputationslogen arbeiten an unterschiedlichen Orten. Als Besonderheit ist hervorzuheben, dass JdM nicht einer Großloge, sondern direkt dem freimaurerischen Dachverband der VGLvD unterstellt ist. Die fehlende Bindung an eine Großloge erlaubt JdM eine größere Auswahl an Ritualen für die Tempelarbeiten, da der Dachverband ein größeres Spektrum zulässt als die einzelnen Großlogen.

Von ihrer Entstehungsgeschichte her ist JdM z. St. i. W. im Gegensatz zur Hauptloge und den beiden anderen Deputationslogen eine Wanderloge, deren Merkmal es ist, an ständig wechselnden Orten zu arbeiten. Denn eine Wanderloge verfügt weder über ein eigenes Logenhaus, noch bildet sie eine Mietergemeinschaft mit anderen Bauhütten. Von diesem Merkmal hat sich JdM z. St. i. W. mittlerweile allerdings teilweise entfernt, denn viele Brüder zogen das ortsgebundene Arbeiten dem ständigen Wechsel vor. Durch feste Termine in Köln und Wangen (Landkreis Konstanz am Bodensee) verlor sich der Charakter der Wanderloge dort weitgehend.

Namensherkunft: Jacob de Molay – letzter Großmeister der Tempelritter

Der Name Jacob de Molay bezieht sich auf den letzten Großmeister des legendären Ordens der Tempelritter (Arme Ritterschaft Christi vom Salomonischen Tempel=Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosalemitanis). Das rote Tatzenkreuz auf weißem Grund war das Erkennungszeichen der Tempelritter; der Psalm „Non nobis Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam“ (Nicht uns, o Herr, nicht uns, sondern Deinem Namen gib Ehre) ihr Leitmotiv.

Überliefert ist ihre Teilnahme an Kreuzzügen sowie ihre Unterbringung auf dem Tempelberg in Jerusalem. Zwischen 1120 und 1314 sicherten sie zudem die großen Pilgerwege nach Jerusalem, Rom oder Santiago de Compostela. Zugleich vermehrten sie auf äußerst erfolgreiche Art und Weise ihr Kapital, u. a. vereinfachten sie den Geldtransfer durch Ausstellung von Wertbriefen (vergleichbar mit den heutigen Travellercheques). Entgegen den Gepflogenheiten der damaligen Zeit war es ihnen gestattet, Geld gegen Zins zu verleihen. Wirtschaftlich geschickte Transaktionen und politisches Kalkül ließen sie nicht nur zu einem bedeutenden Machtfaktor werden, sondern erweiterten auch ihren Einflussbereich. Vor allem standen die Herrschenden der damaligen Zeit in ihrer Schuld, da ihre zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen große Summen verschlangen. Als Gläubiger waren die Templer den Herrschenden schon bald ein Dorn im Auge. Allen voran der König von Frankreich, Philipp IV., genannt der Schöne, dem die Templer auf Grund ihrer strengen Regeln zudem den Eintritt in ihren Orden verwehrt hatten. In Absprache mit Papst Clemens V. beschuldigte Philipp IV. 1309 den Mönchsritterorden der Ketzerei bzw. der Häresie. Fortan wurde der gottesfürchtige Orden gnadenlos verfolgt und und ihre Anhänger getötet. Jacob de Molay, der 23. und letzte Großmeister der Templeritter, starb am 18. März 1314 in Paris auf dem Scheiterhaufen.

Im Laufe der Geschichte rankten sich um die Tempelritter zahlreiche Legenden. So sollen einige Überlebende des Ordens den Bund der Rosenkreuzer, andere, denen die Flucht nach Schottland gelungen sein soll, den Distel-Orden gegründet haben. In Gängen unter dem Tempelberg Jerusalems entdeckten die Templer angeblich den heiligen Gral sowie weitere wertvolle Gegenstände. Auf Schiffen sollen diese Schätze nach Südfrankreich gelangt sein, doch fehlt seitdem von ihnen jede Spur.

De-Molay-Orden und De-Molay-Loge

Von der Verfolgung und Vernichtung des Ordens bis zur Gründung einer deutschen Loge mit dem Namen des letzten Großmeisters der Tempelritter vergingen mehrere Jahrhunderte. Hierzu gilt es, einen Blick über den Atlantik zu werfen.

1919 gründete der Freimaurer Frank S. Land in Kansas City (Vereinigte Staaten von Amerika), eine Jugendorganisation mit dem Namen De-Molay-Orden. Den unter dem Protektorat freimaurerischer Würdenträger des Schottischen Ritus (AASR) stehenden Orden unterstützten zahlreiche amerikanische Logen – vor allem finanziell. Den Initiatoren lag daran, jungen Männern, deren Väter nicht aus dem Ersten Weltkrieg zurückgekehrt waren, eine moralisch-ethische Stütze und geistige Heimat zu bieten. Die Zielgruppe beschränkte sich allerdings nicht nur auf Söhne gefallener Freimaurer, sondern berücksichtigte auch ihnen nahestehende Verwandte und Freunde. Man wollte den Mangel an väterlichen Vorbildern kompensieren, die Eltern- und Vaterlandsliebe fördern und die jungen Männer zu Sittenreinheit und treuer Kameradschaft verpflichten. Den Gründern lag vor allem am Herzen, einen Grundstein für patriotisches und bürgerliches Engagements zu legen. Der De-Molay-Orden richtete sich an junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren. Schnell stieg die Mitgliederzahl des Vereins an; 1932 waren es bereits mehrere zehntausend Jugendliche.

Mit dem 21. Lebensjahr erlosch die Mitgliedschaft im De-Molay-Orden automatisch. Wer wollte, konnte sich nun um Aufnahme in eine der zahlreichen amerikanischen Freimaurerloge bemühen. Um den Übergang leichter und fließender zu gestalten, beantragten die Gründer des De-Molay-Ordens die Anerkennung als Freimaurer-Körperschaft. Fortan gab es neben der Jugendorganisation eine De-Molay-Loge. Im Aufbau waren sich Orden und Loge ähnlich. Auch die Jugendorganisation arbeitete nach einem Ritual, allerdings nur bezogen auf ein Zwei-Grad-System. Im ersten Grad standen patriotische Werte im Fokus, im zweiten der Flammentod des letzten Großmeisters der Tempelritter.

Der amerikanische De-Molay Orden wie auch die De-Molay-Loge erfreuen sich auch heute noch großen Zuspruchs. Im Verlauf seines Bestehens ging der Orden in der Jugendorganisation DeMolay International auf, einer von mehreren, der Freimaurerei nahestehenden Organisationen Amerikas, deren Gedankengut an das der Pfadfinder anlehnt.

Nach Deutschland gelangte der De-Molay-Orden durch amerikanische Besatzer nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg. Als Nachteil für seine Verbreitung erwies sich, dass es der Pfadfinderkultur in Deutschland an Akzeptanz mangelte. Die bündische Jugend, die auf die Wandervogelbewegung von 1901 und den Bund der Pfadfinder von 1909 zurückging, hatte nie diese Breitenwirkung besessen. Zudem schienen Hitlerjugend und Bund deutscher Mädel für eine Stigmatisierung der Jugendbewegung gesorgt zu haben. Ab 1958 investierten die in Deutschland stationierten Amerikaner viel Zeit in die Bildung deutschsprachiger Jugendgruppen als Vorbereitung für die Kapitel des De-Molay-Ordens, doch auch wenn es 1961 zum Beispiel in Heidelberg zur Etablierung von 12 Kapiteln kam, führte der Einsatz nicht zum gewünschten Erfolg. Von deutscher Seite aus entsprach das Engagement in Hinsicht der Verbreitung des De-Molay-Ordens mehr dem Wunsch, von amerikanischen Großlogen die Anerkennung für die neu gegründete VGLvD zu erhalten.

Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die deutsche Freimaurerei, der man im Nazideutschland eine Verbindung zum Weltjudentum unterstellte und sie schließlich als Organisation 1935 verbot, durch Verfolgung, Deportation und den Krieg starke Verluste hinnehmen musste. Nach Kriegsende zählte die deutsche Freimaurerei nur ca. 8.000 Mitglieder- zum Vergleich mit 1933 gerade noch ein Zehntel. Die deutsche Freimaurerei sah sich nach dem Zweiten Weltkrieg somit mit anderen Problemen konfrontiert, und junge Männer zwischen 16 und 21 Jahren, die für den De-Molay-Orden in Frage kamen, waren rar gesät.

Jacob de Molay: Hauptloge und Deputationslogen

Wie bereits ausgeführt unterteilt sich Jacob de Molay in eine Hauptloge und drei Deputationslogen.

Die Gründung der Hauptloge erfolgte am 20. September 1962. Als ordentlicher Verein eingetragen wurde sie beim Registergericht Marburg/Lahn allerdings erst am 24.06.1969. Sie trägt den Namen „Jacob de Molay zum flammenden Stern“ im Orient Marburg, Matr.-Nr. 249 und ist eine direkte Nachfolgerin der 1812 gegründeten Freimaurerloge „Marc Aurel zum Flammenden Stern“ im Orient Marburg (Anmerkung: einige Quellen nennen für die Ausstellung des Patents den 20.09.1871; hier ist das Adjektiv „flammenden“ dann allerdings initial mit kleinem „f“ geschrieben). Die Lichteinbringung der Hauptloge wurde in der geschichtsträchtigen Paulskirche in Frankfurt am Main vorgenommen. Initiatoren und zugleich Gründungsmitglieder waren die Brüder Ernst-Günther Geppert aus Hamburg (Mitglied der Großen Landesloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland), Otto Schwarz aus Kiel (Mitglied der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland Freimaurerorden) und Hans Karl Werner aus Frankfurt am Main (Große Nationale Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“). Zum ersten Stuhlmeister wählte man Bruder Otto Schwarz. Die direkt der VGLvD unterstellte Loge erhielt vom Großmeister der VGLvD gemäß Konstitutionspatent vom 29.09.1962 das Recht, in den drei Johannisgraden zu arbeiten, Männer im eigenen Namen aufzunehmen, Brüder Lehrlinge zu Gesellen zu befördern sowie Brüder Gesellen zu Meistern zu erheben. Weiterhin sprach ihr die VGLvD das Recht zu, Mitglieder vollkommener und gerechter Logen der VGLvD als Doppelmitglieder anzunehmen sowie das Recht, nach allen von den VGLvD anerkannten Ritualen der drei Johannisgrade zu arbeiten. Die Loge wurde von der VGLvD zur völkerverbindenden Jugendarbeit (Heranführung an die Freimaurerei) berufen. Um die Jugendarbeit der VGLvD optimal unterstützen zu können, beschlossen die Mitglieder der Loge Jacob de Molay zum flammenden Stern einige Jahre darauf die Gründung von Deputationslogen.

Als Deputation bezeichnet man in der Freimaurerei streng genommen Großbeamte oder Stuhlmeister in Vertretung des Großmeisters einer Großloge, als Deputationsloge wiederum eine Logenabordnung, bei der die Deputation beispielsweise zum Zweck der Aufnahme eines neuen Bruders entsandt wird. Im Internationalen Freimaurer-Lexikon von Lennhoff/Posner (Ausgabe: Wien 1932, S. 334) steht, dass darunter schließlich auch „…Zweiglogen, die in Orten mit einer geringeren Zahl von Mitgliedern mit beschränkten Rechten nur zur Erleichterung der Arbeit eingesetzt werden. (Heute wohl nirgends mehr üblich)“ fallen. Das zitierte „Heute wohl nirgends mehr üblich“ führt JdM inklusive seiner Deputationslogen wohl ad absurdum.

„Jacob de Molay zum flammenden Stern“ als Hauptloge kommt die Koordination formaler Aufgaben zu. Dabei wird sie von den Deputationslogen unterstützt. Gemeinsam mit ihren Deputationslogen obliegt ihr die Aufgabe, die in den deutschen Kapiteln von DeMolay International aufgenommenen Jugendlichen zu betreuen, beraten und unterstützen. Darüber hinaus, den Jugendlichen nach dem 21. Lebensjahr auf Wunsch bei der Suche nach einer geeigneten Freimaurerloge behilflich zu sein. Die Hauptloge trifft sich nur zweimal im Jahr (Mitgliederversammlung sowie ein weiterer Termin – üblicherweise nach den Logenferien). Die Hauptloge ist das Bindeglied zum Dachverband der VGLvD. Hinsichtlich Mitgliedschaft gibt es keinen Unterschied zwischen Haupt- und Deputationslogen.

Der Sitz der Hauptloge von JdM ist Marburg, den der Deputationslogen beschließt auf Antrag die Mitgliederversammlung der Hauptloge. Die Ortswahl der Deputationslogen muss vom Großmeister der VGLvD bestätigt werden. Hauptloge und Deputationslogen bilden eine untrennbare juristische, wirtschaftliche und persönliche Einheit. Das erklärt, warum es nur ein für alle verbindliches Hausgesetz gibt. Haupt- und Deputationslogen führen ein gemeinsames Siegel und Abzeichen (Bijou / im dreieckigen Kopf eines stilisierten Schlüssel befindet sich der Logenname unter einem flammenden Hexagramm, umschlungen von einer Kette, die in gleicher Ausführung auch Emblem der VGLvD ist).

Die drei der Hauptloge unterstellten Deputationslogen sind: Jacob de Molay zum Nordstern, Jacob de Molay zum Stern im Westen und Jacob de Molay zum Stern im Süden:

1967, „Jacob de Molay zum Nordstern“, im Orient Kiel, Matr.-Nr. 249a, seit 1967 im Orient Hamburg / die Einsetzung der Loge erfolgte nach dem Ritual der Symbolischen Großloge, dessen Niederschrift der mittlerweile verstorbene Bruder Kurt Friedemann, Mitglied der Loge „Zur Erkenntnis“ in Hamburg-Harburg, zur Verfügung stellte;

1967, Jacob de Molay zum Stern im Süden, im Orient Saarbrücken, Matr.-Nr. 249b, seit 1976 im Orient Erlangen / die aus dem Großraum Erlangen, Nürnberg und Fürth stammenden Brüder bieten wöchentlich donnerstags zusätzliche Arbeiten im Nürnberger Logenhaus an;

1973, Jacob de Molay zum Stern im Westen, im Orient Bersenbrück (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen), Matr.-Nr. 249c, von 1984 bis 1994 ruhend, 1995 Wieder-in Arbeit-Setzung der Loge, diesmal im Orient Aachen, Brüder dieser Loge gründeten 1997 in Belgien die Loge mit dem Namen „Zur Morgenlandfahrt“, im Orient Brüssel, Matr.-Nr. 35, die Loge ruhte erneut, 2010 Wieder-in Arbeit-Setzung der Loge, diesmal im Orient Marburg (der Beschluss, Marburg als neuen Sitz der Loge zu wählen, stammt aus dem Jahr 2013) / zwischen 2014 und 2016 suchten zehn Brüder nach einer neuen freimaurerischen Heimat und baten um Annahme bei JdM z. St. i. W. , diese Brüder bilden seitdem den sogenannten „Kölner Sprengel“, der ab der zweiten Jahreshälfte 2014 an jedem dritten Mittwoch zusätzliche Arbeiten im Kölner Logenhaus anbietet und sich an jedem ersten Donnerstag im Monat im privaten Rahmen trifft / JdM z. St. i. W. schlossen sich zudem Brüder aus dem süddeutschen Raum an, sie arbeiten in Wangen (Bodensee) / als Wanderloge konzipiert, entbehrt JdM z. St. i. W. zur Durchführung seiner Tempelarbeiten genau genommen des festen Standorts – normalerweise wären sie auf Einladungen örtlich gebundener Logen angewiesen, doch haben sich im Laufe der Zeit als mehr oder weniger feste Standort Köln und Wangen herauskristallisiert, der hinter dem Logenamen auftauchende Zusatz „im Orient Marburg“ verweist somit lediglich auf den Sitz der als Verein eingetragenen Loge beim zuständigen Amtsgericht.

Durch die Besonderheit, dass JdM (Hauptloge und Deputationslogen) direkt den VGLvD (Vereinigte Großlogen von Deutschland e. V. Bruderschaft der deutschen Freimaurer) unterstellt ist, sind sie nicht an die Ritualvorgaben einer Großloge (GL), sondern nur an die der VGLvD gebunden. Dies entspricht dem Anspruch von JdM, Verständnis für die verschiedenen Lehrarten zu wecken und dieses zu vertiefen. Die große regionale Abdeckung von JdM bietet Interessierten (inbesondere wenn sie zuvor Mitglied in der Jugenorganisation DeMolay International waren) den Vorteil, einer Loge beitreten zu können, auch wenn die endgültige Wahl des Wohnorts noch nicht feststeht.

Der „Kölner Sprengel“ der Deputationsloge JdM z. St. i. W. arbeitet, ungeachtet späterer Überarbeitungen, nach dem AFAM-Ritual von 1978, einem Ritual, das auf verschiedenen, nach dem Zweiten Weltkrieg gebräuchlichen Ritualen basiert. Generell unterscheidet JdM sich dabei von anderen Logen, denn in der Regel ist die Wahlfreiheit der verwendeten Rituale beschränkt. Logen mit einer Bindung an eine Großloge sind in der Wahl eingeschränkter als wenn sie direkt den VGLvD unterstellt wären. Außer JdM genießen in Deutschland nur noch zwei weitere Logen den Vorteil, direkt den VGLvD unterstellt zu sein. Zum einen ist dies die Loge „Zur weißen Lilie“ (1964 von Mitgliedern verschiedener Freimaurerlogen in Würzburg gegründet, deren Brüder zuvor in der bündischen Jugend, bei den Pfadfindern oder Wandervögeln beheimatet waren). Die zweite Ausnahme stellt die 1951 gegründete Forschungsloge „Quatuor Coronati“ dar (mit Sitz in Bayreuth / Quatuor Coronati=QC=die vier Gekrönten / Märtyrer, die sich im vierten nachchristlichen Jahrhundert in Dalmatien weigerten, ein Bildnis des Gottes Asklepios anzufertigen und deshalb getötet wurden oder aber römische Soldaten, die dem Abbild des Gottes als Christen die Ehrbezeugung verweigerten / QC gelten als Schutzpatrone der Steinbildhauer und der Steinmetze). Angemerkt sei, dass die Ritualfreiheit es JdM erlaubt, bei der Bearbeitung der ersten drei Grade (Lehrling, Geselle und Meister) auf entsprechende Rituale des Alten und Angenommen Schottischen Ritus von Deutschland (AASR v. D.) zurückzugreifen, die ansonsten auf Grund des Konkordats zwischen der Großloge AFAM und dem AASR in Deutschland kaum zum Einsatz kämen.

Bei der Aufteilung von JdM in eine Haupt- und drei Deputationslogen verkörpert der Vereinsvorstand (Meister vom Stuhl, Schatzmeister und 1. Aufseher) der Hauptloge nach außen hin und gegenüber den Behörden den gesetzlichen Ansprechpartner. Bei der Jahreshauptversammlung (in der Regel zwischen dem 1. Mai und 24. Juni) wählen alle Brüder per geheimer Wahl den Meister vom Stuhl (MvSt) sowie den Beamtenrat (1. und 2. Aufseher, Zeremonienmeister, Sekretär und Schatzmeister / weitere Ämter können frei vergeben werden). Die Deputationslogen wählen ihren MvSt sowie den Beamtenrat spätestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung der Hauptloge ebenfalls in geheimer Wahl. Dem MvSt der Hauptloge kommt ein Stimmrecht im Beamtenrat der Deputationslogen zu, auch wenn dieses realiter nicht wahrgenommen wird. Bei den Treffen der VGLvD besitzt der MvSt der Hauptloge ein Stimmrecht. Das Stimmrecht beim Konvent kann der MvSt der Hauptloge oder der zugeordnete MvSt einer der Deputationslogen wahrnehmen. Alle offiziellen, nach außen gerichteten Schreiben der Deputationslogen bedürfen der Unterschrift des MvSt der Hauptloge. Für Schreiben innerhalb der Deputationslogen wird darauf verzichtet.

Die bei den Tempelarbeiten der JdM Sterne eingenommenen Spenden (Beutel der Witwe) werden auf ein von der Hauptloge eingerichtetes Konto überwiesen. Das Geld dient wohltätigen Zwecken. Über den Verwendungszweck einer Sammlung kann im Einzelfall jedoch auch die Deputationsloge selbst entscheiden.

Zu guter Letzt sei noch das für alle JdM Sterne verbindliche Hausgesetz vom 29.04.1972 und die Satzung in Auszügen vorgestellt.

In § 3 des Hausgesetzes ist zu Aufgaben der Loge ausgeführt:

„Die Hauptaufgabe der Hauptloge ist insbesondere die Unterstützung der Jugendarbeit der VGLvD, indem sie vornehmlich durch ihre Mitglieder die unter den Internationalen DeMolay Orden in Deutschland arbeitenden Kapitel betreut, berät und unterstützt.

Die weitere Aufgabe der Hauptloge und ihrer Deputationslogen ist, insbesondere Angehörige des Internationalen DeMolay Orden nach Erreichung des 21. Lebensjahres in den Freimaurerbund einzuführen und ihnen im Rahmen der VGLvD freimaurerische Arbeit zu ermöglichen und die sinnvolle Eingliederung der durch den Orden gegangenen Männer in die Aufgaben der Bruderschaft er deutschen Freimaurer sicherzustellen.

Die Hauptloge wird daher jedem ihrer Mitglieder, sofern sie in den Meistergrad erhoben worden sind, die Doppelmitgliedschaft in einer örtlichen vollkommenen und gerechten Loge der VGLvD empfehlen.“

In § 10 werden als Aufnahmevoraussetzungen genannt:

„Mitglied der Loge kann werden, wer volljährig ist und

a) Mitglied des Int. DeMolay Ordens war oder

b) hervorragend in einer dem Humanitätsgedanken nahe stehenden Jugendorganisation tätig war oder

c) sich aktiv oder fördernd der Jugendarbeit widmen will,“

In § 2, 3 der Satzung findet sich der Kooperationshinweis:

„Dazu beraten, unterstützen und fördern die Mitglieder des Vereins die in Deutschland arbeitenden deutschsprachigen Einheiten (Kapitel) des ‚Internationalen Ordens DeMolay‘, dessen Sitz in Kansas City USA ist und der in das dortige Vereinsregister eingetragen ist.“

Jedes Mitglied der Hauptloge ist zugleich Mitglied einer Deputationsloge. Die Brüder der Haupt- und Deputationslogen treffen sich zweimal im Jahr zur gemeinsamen Arbeit an wechselnden Standorten.

Allgemeines: Obödienz, Lehrart, System, Ritual und Großloge

Der Bogen der sich in verschiedene Obödienzen unterteilenden Freimaurerei reicht von der Johannismaurerei, auch Blaue Maurerei genannt, mit ihrem Drei-Grad-System von Lehrling, Geselle und Meister, bis hin zu den die weiterführenden Grade bearbeitenden Logen, zum Beispiel der Freimaurerorden mit seinen 10 + 1 Graden oder die sogenannte Rote Maurerei (AASR v. D.) mit ihren 32 + 1 Graden. Zum AASR v. D. sei angemerkt, dass nach dem Zweiten Weltkrieg in einem Konkordat mit der Großloge der Alten Freien und Angenommen Maurer von Deutschland (GL AFAM) beschlossen wurde, dass der AASR v. D. die Bearbeitung der ersten drei Grade (Lehrling, Geselle, Meister) den AFAM-Logen überlässt.

Obödienz bezeichnet die Befolgung gesetzmäßig übernommener Verpflichtungen gegenüber der jeweiligen Großloge (GL). Im übertragenen Sinn wird der Begriff aber auch für eine GL selbst verwandt. Vor dem Zweiten Weltkrieg arbeiteten zahlreiche Obödienzen nach dem 1814 für die Hamburger Großloge vom Schauspielhausdirektor Friedrich Ludwig Schröder in Zusammenarbeit mit Johann Gottfried Herder entwickelten Ritual, das deshalb auch Hamburger System genannt wurde (System und Ritual bezeichnen hier dasselbe). Die Rituale, nach denen eine Obödienz arbeitet, legt die jeweilige Großloge fest.

Fünf Großlogen vereinen sich unter dem Dach der VGLvD. Die Großloge mit den meisten Mitgliedern ist die der Angenommen Freien und Alten Maurer von Deutschland (AFAM). Allen Großlogen gemein ist das 3-Grad-System von Lehrling, Geselle und Meister. Hieran schließen die weiterführenden Erkenntnisgrade an – manchmal finden sich in diesem Zusammenhang die Begriffe Kapitel, Areopag oder Konsistorium.

Nachfolgend werden exemplarisch sieben weiterführende Systeme vorgestellt:

  • Ritual des AASR (33 Grade, sogenannter Schottischer Ritus, entstand Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich, sein heutiger Aufbau geht auf den Amerikaner Albert Pike, aber auch auf den Belgier Goblet d‘ Alviella zurück / neben der Bausymbolik nehmen die Grade Bezug auf Ritterspiele, kabbalistische, hermetische, alchimistische und okkultistische Elemente)
  • Schwedisches System (10 + 1 Grad);
  • Zinnendorfsches System der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (10 + 1 Grad / hier handelt es um das modifizierte Schwedische System).
  • York Ritus Körperschaften, mit bis zu 13 Graden
  • Royal York zur Freundschaft 5 Grade
  • Freimaurerorden GldFvD 10/11
  • Große Nationale Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“ (7 Grade)

Der freimaurerische Begriff System, Lehrart, Ritus, präziser Gebrauchtum, bezieht sich auf die Art der Vermittlung von Inhalten, die je nach Logen- bzw. Großlogenzugehörigkeit unterschiedlich sein können. Vermittelt werden historische Fakten, ethisch philosophische Grundlagen, das Verhalten zur Religion sowie die praktische Anwendung der Rituale gemäß freimaurerischer Symbolik und Deutung.

Allgemeines: Offizielle Geburtsstunde der Freimaurerei in London, Regularität und Alte Pflichten

Logen können regulär oder irregulär sein, je nachdem, ob sie das von England vorgegebene Regelwerk befolgen oder nicht. Alle deutschen Logen, die in Großlogen zusammengeschlossen sind und der VGLvD unterstehen bzw. dieser als Einzelloge direkt unterstellt sind, besitzen Regularität und gegenseitiges Besuchsrecht. Die Regularität beinhaltet, ein Männerbund zu sei, sich auf die Alten Pflichten von 1723 zu berufen sowie den allgemeinen Anordnungen der deutschen Großlogen bzw. der VGLvD zu entsprechen.

Der Gründung der ersten Großloge auf englischem Boden durch 4 Logen im Gasthaus „Zur Gans und zum Bratrost“ in London am 24. Juni 1717, was als offizielle Geburtsstunde der europäischen Freimaurerei angesehen wird, verdankt die Freimaurerei ihr verbindliches Regelwerk. Es entscheidet, ob man von England als reguläre oder irreguläre Loge angesehen wird. Als irregulär gelten gemäß den englischen Vorgaben der 1773 gegründete Grand Orient de France (von 1755 bis 1773 nannte er sich Großloge von Frankreich), Frauenlogen und gemischte Logen, die Männer wie Frauen aufnehmen. Mitgliedern regulärer Logen ist der Besuch irregulärer Logen untersagt.

Die von der ersten englischen Großloge bei Reverend James Anderson in Auftrag gegebenen und 1723 veröffentlichten „Alten Pflichten“ beinhalten generelle und ethische Aussagen zur inneren Einstellung bzw. moralischen Haltung des Freimaurers.

Mit Sicherheit gab es schon vor 1717 Freimaurerlogen, denn der Übergang von den Mitgliedern der Kathedral-Bauhütten zu einer philosophisch-humanitären Bruderschaft vollzog sich schleichend. Seine Geschichte, d. h. der Übergang von der operativen Freimaurerei, die auf den Bau der gotischen Kathedralen ausgerichtet war, hin zur spekulativen Freimaurerei, die sinnbildlich am Tempel der Humanität baut, liegt nach wie vor im Dunkeln.

Allgemeines: Anfänge der deutschen Freimaurerei bis zur Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Verbreitung der spekulativen Freimaurerei von England aus folgte dem Weg der vielfältigen Handelsbeziehungen, allem voran denen mit Norddeutschland. Deutschland litt damals unter der Kleinstaaterei, deren Herrscher sehr unterschiedliche Vorstellungen von Toleranz, Freiheit und Gleichheit hatten. Vor dem Hintergrund einer zum Teil noch von adligen Gesellschaftsstrukturen bestimmten Gesellschaft, gestaltete sich die Ausbreitung und Entwicklung der deutschen Freimaurerei regional sehr unterschiedlich.

Die erste Loge auf deutschem Boden, die am 06. oder 07. Dezember 1737 in Hamburg (Bäckerstraße) gegründet wurde, trug anfangs den Namen „Loge d‘ Hambourg – Société de Maçons libres de la ville de Hambourg“. 1764 wurde sie in „Absalom“ umbenannt und erhielt später den Zusatz „… zu den drei Nesseln“. Das Durchschnittsalter deutscher Freimaurer lag 1737 bei 25 Jahren. Aber auch 1848, über einhundert Jahre später, war ein Freimaurer kaum älter als 40 Jahre. Vermutlich ist dies weniger früherer geistiger Reifung gestundet, als vielmehr der niedrigen Lebenserwartung. Im Vergleich hierzu liegt heute das Durchschnittsalter deutscher Freimaurer knapp unter 70 Jahren.

Im Laufe der Zeit schlossen sich die deutschen Logen regional zu Großlogen (GL) zusammen. Jede GL für sich beanspruchte dabei eine gewisse Souveränität, nicht nur was die Führung bzw. inneren Belange der Logen anbelangte, sondern auch in der Außendarstellung, d. h. in puncto nationaler und internationaler Kontaktpflege.

Im 19. Jahrhundert verteilten sich dreiviertel aller deutschen Freimaurer auf drei Berliner Großlogen, die auch als altpreußische Großlogen bezeichnet wurden. Auf Grund ihrer christlichen Ausrichtung lehnten sie die 1723 von Reverend James Anderson verfassten „Alten Pflichten“ ab, die sich als Minimalkonsens auf den „Großen Baumeister aller Welten“ verpflichten, aber nicht auf Jesus Christus. Trotz seines kritischen Edikts gegen Geheimgesellschaften sicherte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen diesen drei Großlogen eine mit Vorrechten versehene Stellung zu.

Die drei Berliner Großlogen bzw. altpreußische Großlogen waren:

  • Große Nationale Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“, gegründet am 13.09.1740 als Loge „Zu den drei Weltkugeln“ , 1744 überführt in die Große Nationale Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“;
  • Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland, gegründet 1770 durch den Generalstabsmedikus J. W. Kellner von Zinnendorf, der das Schwedische System auf Basis der Eckleffschen Akten favorisierte – Zinnendorf, als ehemaliger Stuhlmeister der Großen Nationalen Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“, gründete diese Großloge, da letztgenannte Großloge nicht nach dem von ihm bevorzugten schwedischen System bzw. Ritual arbeiten wollte;
  • Große Loge Royal York zur Freundschaft, gegründet am 11.06.1798, auch Große Loge von Preußen genannt.

Trotz aller Vielstaaterei und Unterschiedlichkeit lassen sich für Deutschland frühzeitig Ansätze zur Einigung der deutschen Freimaurerei aufzeigen. So etablierte sich 1868 der Deutsche Großmeistertag, der sich die Aufgabe stellte, für die bestehenden Großlogen verbindliche freimaurerische Grundsätze zu erarbeiten, um die verschiedenen Großlogen zu einem großen Ganzen zusammenführen zu können.

Nach der Gründung des Deutschen Reichs im Jahre 1871, die die Suche nach neuer nationaler Identität beinhaltete, formierte sich auch bei den deutschen Großlogen der Wunsch nach einem einheitlichen Auftreten. Am 19. Mai 1872 gründeten acht deutsche Großlogen den Deutschen Großlogenbund. In seiner Kompetenz und Außenwirkung billigte man ihm allerdings nur eine beratende Funktion zu. Bereits eine Gegenstimme genügte, um wichtige Beschlüsse zu verhindern. Zudem wirkte sich die Unvereinbarkeit, Mitglied des Bundes und gleichzeitig Katholik zu sein, negativ auf das Bestreben nach einheitlichem Auftreten aus (siehe. Unvereinbarkeitserklärung von Papst Leo XVII). Um die Konfrontation mit der Katholischen Kirche zu vermeiden, blieb dieser, die deutsche Freimaurerei einigende Ansatz, deshalb praktisch in seinen Anfängen stecken.

Wiederbelebt und mit frischem Wind versehen wurde der Wunsch nach einheitlichem Auftreten deutscher Freimaurer 1879 durch Professor Bluntschi, der vor dem Hintergrund des Deutschen Großlogenbundes die Idee der Vereinigten Großlogen ins Spiel brachte. Einen gleichen Gedanken hatte bereits zwei Jahre zuvor der Großmeister der Großloge Royal York, Christian Friedrich Ludwig Herrig vorgetragen. Unter Bluntschis Engagement wurden entsprechende Statuten verabschiedet. Konkrete Schritte in Richtung Vereinigter Großlogen wurden jedoch nicht unternommen. Vermutlich aus Angst vor Autonomieverlust oder der Aufgabe der Diversität innerhalb der deutschen Freimaurerei erteilte man den Statuten beim Großlogentag in Hamburg eine deutliche Abfuhr.

Die Haltung deutscher Freimaurer kennzeichnete damals mehr das Festhalten am Partikularismus als die Aufgabe liebgewonnener Eigenarten in Ausrichtung auf eine nationale Einigung. Zwei Jahre später, im Jahre 1880, beschlossen die deutschen Großlogen einstimmig, den Ansatz für einen einheitlichen Dachverband endgültig ruhen zu lassen (Angemerkt sei an dieser Stelle, dass die über 100 Jahre zuvor von Karl Gotthelf Freiherr von Hund und Altengrotkau, kurz: Freiherr von Hund, entwickelte Strikte Observanz de facto bereits als zaghafter Ansatz in puncto Einigung gedeutet werden könnte, da er von zahlreichen Logen starken Zulauf erhielt, also eine Einigung dank Masse erzielt worden wäre. Die Strikte Observanz war ein System mit weiterführenden Graden, das seine Blüte zwischen 1763 und 1772 erlebte und eine Modifizierung des Schwedischen Systems darstellte. Dem an die Tempelritter anlehnenden und von feudalem Rittertum geprägten System schworen die Großlogen, nach einem letzten Reformationsversuch im Rahmen des Wilhelmsbader Konvents, 1782 wieder ab).

Der Nationalsozialismus sowie der Zweite Weltkrieg hatten für die deutsche Freimaurerei weitreichende Konsequenzen. Nicht nur auf Grund ihrer fehlenden Einheit hatten sie dem Angriff der Nationalsozialisten wenig entgegen zu setzen. Ab 1933 wurden sie mit dem Anspruch, das Volk vor ihnen zu schützen, verfolgt, bis es am 17.08.1935 durch einen Erlass des Reichsministers zum endgültigen Verbot kam. War der Freimaurerei in Deutschland bis 1933 eine gesellschaftlich bedeutende Rolle zugekommen, zum Beispiel gehörte es ab dem Offiziersgrad in Preußen fast zum guten Ton, Mitglied einer Loge zu sein, so bot sich nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reichs“ ein ganz anderes Bild dar. So gab es in Deutschland bis zum Zeitpunkt des Verbots ca. 80.000 Freimaurerei, die sich auf 650 Logen und 11 verschiedene Großlogen (davon galten zwei als irregulär) aufteilten und nach 1945 gerade noch 8.000 Freimaurer. Viele Freimaurer waren während der Naziherrschaft deportiert worden oder oder an der Front gefallen. Dass der Einigungsgedanke in dieser Zeit nicht weiter verfolgt werden konnte, bedeutete in der sogenannten „dunklen Zeit“ bestimmt noch das kleinste Übel. Nach Kriegsende gelang es der deutschen Freimaurerei nicht mehr, zu einer gesellschaftlich relevanten Größe zu werden, auch wenn sich die Mitgliederzahl bis heute nahezu verdoppelte. Nur sehr langsam erholte sich die Freimaurerei von der vorausgegangenen Denunzierung, Stigmatisierung und Verfolgung. Zudem waren zahlreiche Logenhäuser im Zweiten Weltkrieg zerstört oder wie in Hamburg, auf der Suche nach dem freimaurerischen Geheimnis, Stein für Stein abgetragen worden. Im Rahmen der Wiedergutmachung wurden Enteignungen rückgängig gemacht oder betroffenen Logen im Rahmen der Wiedergutmachung neue Grundstücke zur Verfügung gestellt und entsprechende Baukostenzuschüsse gewährt (auch das Logenhaus in der Kölner Hardefuststraße, in der der „Kölner Sprengel“ von JdM zusätzliche Arbeiten anbietet, geht hierauf zurück).

Geprägt von den Eindrücken der totalitären Herrschaft der Nazis und den erlittenen Entbehrungen des Kriegs trat der Einigungsgedanke wieder auf den Plan.

Federführend wirkte hier in vielen Bereichen Bruder Dr. Theodor Vogel. Sein Bestreben war es, die Logen, die die Wirren des Nazi-Regimes überlebt hatten, von der Basis her zu einen und dabei nicht den Weg über die Großlogen einzuschlagen. Mit unermüdlichem Einsatz widmete er sich seiner Vision einer „Vereinigten Großloge der Freimaurer von Deutschland“.

Bis dahin galt es viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Zuerst einmal musste er die Militärregierung um die Erlaubnis zur Einrichtung einer GL angehen. Zuvor hatte er bereits verschiedene Arbeitsgruppen ins Leben gerufen. Nachdem die Erlaubnis der Militärregierung vorlag, kam es zur Gründung der „Großen Loge zur Sonne“ im Orient Erlangen(?). Bruder Vogel wurde am 01.05.1948 zu ihrem ersten Großmeister gewählt. Die Krönung seiner Arbeit erfuhr er am 19.06.1949, als in einem feierlichen Akt in der Frankfurter Paulskirche die Grundsteinlegung für die „Vereinigte Großloge von Deutschland“ (nicht zu verwechseln mit der späteren VGLvD) bzw. deren Konstituierung gefeiert wurde. Annähernd 8.000 Freimaurer aus 194 Logen (andere Quellen nennen 147 bzw. 173 Logen) beschworen Einigkeit in der Vielfalt.

Noch allerdings waren nicht alle Hürden beseitigt, da die endgültige Zustimmung einiger Großlogen noch ausstand. Mit der Verabschiedung der Magna Charta am 17.05.1958 war das Werk endlich vollbracht. Unter dem Druck der Vereinigten Großloge von England ließen auch die letzten beiden, noch zögerlichen Großlogen (hier: Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland und Große Nationale Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“) ihre Bedenken fallen – allerdings nur unter der Maßgabe, die „Vereinigte Großloge von Deutschland“ in einen Dachverband mit dem Namen „Vereinigte Großlogen von Deutschland e. V. Bruderschaft der deutschen Freimaurer“ zu überführen.

Bruder Vogel wurde zum Dank für seinen Einsatz zum ersten Großmeister dieses Dachverbandes gewählt. Es dauerte allerdings noch bis zum Berliner Konvent im Jahre 1970, um aus den beiden zuvor genannten zögerlichen Großlogen vollwertige Partner der VGLvD werden zu lassen (vgl. Schaubild: Holtorf, Die Logen der Freimaurer, Nikol Verlagsgesellschaft, Hamburg o. J., S.86). Zum ersten Mal nach über 250 Jahren waren alle deutschen Freimaurer bzw. alle unterschiedlichen Systeme in einer Bruderschaft vereint.

Auch wenn der Wunsch Vogels nach einer „Vereinigten Großloge“ nicht zum Tragen gekommen war, entsprach der Dachverband der „Vereinigten Großlogen von Deutschland e. V. Bruderschaft der deutschen Freimaurer“ (VGLvD) doch seinem Wunsch nach freimaurerischer Einheit.

Resultat des historisch einmaligen Einigungsprozess war auch die Gründung der Großloge AFAM, die in einem Konkordat mit dem AASR beschloss, dass der Schottische Ritus auf die Bearbeitung der ersten drei Grade von Lehrling, Geselle und Meister verzichtete und dies den AFAM-Logen überlässt (die Forderung nach Abtretung der ersten drei Grade an eine einzige Großloge wurde bereits 1929 auf dem Kongress von Paris gestellt).

Dem vielseitigen Engagement des Freimaurers Theodor Vogel ist übrigens auch die Wiederbelebung des deutschen Freimaurer-Museums in Bayreuth zu verdanken wie auch die Gründungen des Collegium Masonicum 1948, als Forum des Kennenlernens und Austauschs für junge FM und der Forschungsloge Quatuor Coronati 1951 für Brüder Meister.

Freimaurerei und Katholische Kirche

Die Beziehung zwischen Freimaurerei und Katholizismus war stets von Konflikten unterrschiedlichster Art geprägt. Von Seiten der Kirche gab es Verurteilungen und Erklärungen zur Unvereinbarkeit, als Katholik einer Freimaurerloge anzugehören.

Die erste Unvereinbarkeitserklärung geht auf Papst Clemens XII. zurück, der in seiner Bulle „In eminenti apostulatus specula“ vom 28. April 1738 mit Exkommunizierung drohte – gerade mal 20 Jhre nach der Gründung der ersten Großloge in England. Weitere Stigmatisierungen folgten. Am 20. April 1884 verkündete Papst Leo XIII. in einer Bulle, die Freimaurerei sei mit der Pest oder der Lues zu vergleichen. Man unterstellte ihnen Häresie und verweigerte ihnen das kirchliche Begräbnis. Wer freimaurerische Literatur besaß, wurde geächtet. Die Konflikte zogen sich über Jahrhunderte hin und dauern streng genommen bis in die heutigen Tage an.

Noch am 19. März 1950 beschreibt ein kirchlicher Autor im“Observatore Romano“ die Feindschaft zur Freimaurerei. Eine kurzfristige Abkehr von der harten Linie belegt das Zweite Vatikanische Konzil (1961 bis 1965), wo dem Katholiken in puncto Freimaurerei zum ersten Mal eine Gewissensfreiheit zugestanden wird. 1970 scheint die „Lichtenauer Erklärung“ aufatmen zu lassen. Sie spiegelt die Aufnahme eines Dialogs zwischen Katholischer Kirche und Freimaurerei. Einige Jahre später kommt diese zaghafte Annäherung allerdings wieder zum Erliegen. Anlass dazu gaben offizielle Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz mit einer Delegation der deutschen Freimaurer (VGLvD) zwischen 1974 und 1980. Am 12. Mai 1980 stellen die beteiligten Bischöfe in einer einseitigen Erklärung fest: „Eine Zugehörigkeit [zur Freimaurerei] stellt die Grundlagen christlicher Existenz in Frage“. Im Schlusssatz dieser Erklärung heißt es: „Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen.“ So ist bis heute ungeklärt, welche Position einem katholischer Freimaurer zukommt.

Logenmitgliedschaft und Kosten

Der jährliche Mitgliedsbeitrag, den jede Loge erhebt, hängt in seiner Höhe davon ab, ob Beiträge für die GL und VGLvD abzuführen sind. Für Mitglieder der Loge JdM, die direkt der VGLvD unterstellt ist, entfällt der Beitrag für die GL, weshalb der Mitgliedsbeitrag hier niedriger ausfällt.

Bei Tempelarbeiten wird erwartet, dass eine Spende in den „Beutel der Witwe“ gegeben wird. Das Geld wird in der Regel für karitative Zwecke verwendet.

Daneben entstehen dem Freimaurer einmalige Kosten in Verbindung mit der Aufnahme, Beförderung sowie Erhebung.